RS Vwgh 1998/1/21 95/09/0186

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/09/0017 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13042 A/1989 RS 1 (hir: iVm § 2 Abs 1 LBG Slbg 1987)

Stammrechtssatz

Dem tatsächlichen Bekanntwerden eines disziplinären Vorfalls in der Öffentlichkeit kommt weder bei der objektiven Betrachtung der Schwere der Dienstpflichtverletzung noch im Rahmen der Milderungsgründe und Erschwerungsgründe entscheidende Bedeutung zu, weil dieser Umstand von Zufälligkeiten abhängt, die sich der Objektivierung bzw der persönlichen Einflussnahme des Beamten entziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995090186.X09

Im RIS seit

19.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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