Index
L22005 Landesbedienstete SalzburgNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Jene Fälle, in denen einem mit finanzieller Gebarung betrauten Beamten eine Veruntreuung von Geldern in nicht geringer Höhe zur Last gelegt wird, sind besonders geeignet, das Ansehen der Behörde zu gefährden und gefährden es auch tatsächlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995090186.X08Im RIS seit
19.11.2001