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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §35Leitsatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags eines als Beteiligter auftretenden Ausländers mangels gesetzlicher GrundlageRechtssatz
Der Antrag des im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nicht als Beschwerdeführer, sondern als Beteiligter auftretenden Ausländers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ist mangels gesetzlicher Grundlage abzuweisen, da weder das VfGG noch die im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nach §35 VfGG sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der ZPO (vgl. insbesondere deren §63) und des Einführungsgesetzes zur ZPO eine Regelung enthalten, die eine Bewilligung der Verfahrenshilfe für einen Beteiligten (VfGH 09.10.96, B3290/95, und 13.11.96, B936/96; zum Beteiligten- bzw. Parteibegriff des VfGG vgl. VfSlg. 3372/1958 und 8042/1977) rechtfertigen könnten.
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Beteiligter, VfGH / ParteienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B4714.1996Dokumentnummer
JFR_10038784_96B04714_01