RS Vfgh 1996/12/16 B4714/96

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Veröffentlicht am 16.12.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §35
ZPO §63

Leitsatz

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags eines als Beteiligter auftretenden Ausländers mangels gesetzlicher Grundlage

Rechtssatz

Der Antrag des im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nicht als Beschwerdeführer, sondern als Beteiligter auftretenden Ausländers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ist mangels gesetzlicher Grundlage abzuweisen, da weder das VfGG noch die im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nach §35 VfGG sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der ZPO (vgl. insbesondere deren §63) und des Einführungsgesetzes zur ZPO eine Regelung enthalten, die eine Bewilligung der Verfahrenshilfe für einen Beteiligten (VfGH 09.10.96, B3290/95, und 13.11.96, B936/96; zum Beteiligten- bzw. Parteibegriff des VfGG vgl. VfSlg. 3372/1958 und 8042/1977) rechtfertigen könnten.

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Beteiligter, VfGH / Parteien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B4714.1996

Dokumentnummer

JFR_10038784_96B04714_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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