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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §15;Rechtssatz
Für die Verlängerung des Befreiungsscheines können ausschließlich Zeiten iSd § 2 Abs 2 AuslBG maßgeblich sein. Unverschuldete Arbeitslosigkeit oder nur bedingte Arbeitsfähigkeit des Ausländers vermögen daran ungeachtet der Arbeitswilligkeit des Ausländers nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998090001.X01Im RIS seit
20.11.2000