RS Vwgh 1998/1/21 95/12/0263

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §19 Abs1;
PG 1965 §19 Abs6 idF 1985/426;

Rechtssatz

Der Tatsache der Zahlung einer erhöhten Unterhaltsleistung durch den Verpflichteten, wenn auch in Form eines Dauerauftrages, iVm deren Annahme durch die Begünstigte kann nicht die Bedeutung einer "schriftlichen Vereinbarung" zukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995120263.X01

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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