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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §19 Abs1;Rechtssatz
Der Tatsache der Zahlung einer erhöhten Unterhaltsleistung durch den Verpflichteten, wenn auch in Form eines Dauerauftrages, iVm deren Annahme durch die Begünstigte kann nicht die Bedeutung einer "schriftlichen Vereinbarung" zukommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995120263.X01Im RIS seit
22.10.2001