RS Vwgh 1998/1/21 96/12/0219

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 Anl1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
GehG/Stmk 1974 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/01 89/12/0133 5 (hier: Stmk LBG)

Stammrechtssatz

Einer bestimmten VGr sind Dienste zuzuordnen, wenn sie ihrer Art nach Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzen, die im allgemeinen nur von Beamten erwartet werden können, die die Anstellungserfordernisse dieser bestimmten VGr erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120219.X01

Im RIS seit

28.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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