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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs7;Rechtssatz
Eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Lücke in der Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 7 AuslBG ist - angesichts der auch ohne Einbeziehung von Anspruchsberechtigten der Pensionsversicherung bestehender Vollziehbarkeit dieser gesetzlichen Regelung - nicht zu erkennen; für eine analoge Ausdehnung auf Leistungen aus der Pensionsversicherung bietet somit der eindeutige Inhalt der Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 7 AuslBG keine Grundlage.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997090251.X02Im RIS seit
18.10.2001