RS Vwgh 1998/1/21 97/09/0251

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1998
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs7;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Lücke in der Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 7 AuslBG ist - angesichts der auch ohne Einbeziehung von Anspruchsberechtigten der Pensionsversicherung bestehender Vollziehbarkeit dieser gesetzlichen Regelung - nicht zu erkennen; für eine analoge Ausdehnung auf Leistungen aus der Pensionsversicherung bietet somit der eindeutige Inhalt der Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 7 AuslBG keine Grundlage.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997090251.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten