RS Vwgh 1998/1/21 97/16/0446

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/27 97/16/0003 2

Stammrechtssatz

Ein Privatinteresse ist schon dann anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung des gestellten Begehrens irgendeinen ideellen oder materiellen Vorteil erreicht hat oder zu erreichen hoffte (Hinweis E 12.2.1962, 2134/61, VwSlg 2589 F/1962).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997160446.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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