RS Vwgh 1998/1/21 97/16/0446

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §1;
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
GebG 1957 §33;

Rechtssatz

Daß der Abgabepflichtige nicht zur Nachreichung der fehlenden Stempelmarken aufgefordert worden ist, kann diesen nicht in seinen subjektiven Rechten verletzen, weil eine solche Vorgangsweise im Gesetz nicht vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997160446.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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