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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/04/28 93/12/0046 6Stammrechtssatz
Wegen der weitgehenden Inhaltsgleichheit des § 3 Abs 1 Krnt NebenbeschäftigungsG mit § 56 BDG 1979 ist die zu dieser Bestimmung entwickelte Judikatur bei der Lösung eines Streitfalles nach § 3 Abs 1 Krnt NebenbeschäftigungsG heranzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120264.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011