Index
65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §19 Abs4;Rechtssatz
§ 19 Abs 4 PG begrenzt den Anspruch auf Versorgungsbezug nur betraglich nach oben, kann aber keine Grundlage für eine darüber hinausgehende Berücksichtigung der tatsächlichen Unterhaltsleistung am Sterbetag des Beamten bilden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995120263.X03Im RIS seit
22.10.2001