RS Vwgh 1998/1/21 95/12/0263

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §19 Abs4;

Rechtssatz

§ 19 Abs 4 PG begrenzt den Anspruch auf Versorgungsbezug nur betraglich nach oben, kann aber keine Grundlage für eine darüber hinausgehende Berücksichtigung der tatsächlichen Unterhaltsleistung am Sterbetag des Beamten bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995120263.X03

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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