Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Anschriftenbekanntgabe ohne Nennung einer Postleitzahl kann nicht von vornherein als unvollständig angesehen werden, wenn aus dem Akteninhalt keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, daß die Kontaktaufnahme mit der betreffenden Person an der genannten Anschrift (hier: in Kroatien) auch ohne Angabe einer bestimmten Hausnummer - etwa weil dort keine Hausnumerierung besteht oder die Person allgemein bekannt ist - nicht möglich gewesen ist.
Schlagworte
Beweismittel Zeugen Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997030268.X02Im RIS seit
11.07.2001