RS Vwgh 1998/1/21 97/16/0446

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/15/0157 3

Stammrechtssatz

Ein Ersuchen um Antwort auf die Frage der Überstundenverrechnung von Gendarmeriebeamten im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Radargerätes dient dem privaten Informationsbedürfnis des Einschreiters, es betrifft demnach seine Privatinteressen und ist als Eingabe zu vergebühren, weil Privatinteresse schon dann anzunehmen ist, wenn der Einschreiter durch eine Eingabe irgendeinen ideellen Vorteil zu erreichen hofft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997160446.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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