RS Vwgh 1998/1/21 97/16/0418

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

FinStrG §114;
FinStrG §115;
FinStrG §82 Abs1;
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

§ 1 Abs 1 Z 1 GrEStG stellt allein auf den Abschluß eines Kaufvertrages, nicht aber auf die Errichtung einer einverleibungsfähigen Urkunde ab. Zu prüfen ist im konkreten Fall nur, ob der Verdacht besteht, daß sich der Beschuldigte der erforderlichen Merkmale - und insbesondere der nichterforderlichen Merkmale - eines Erwerbsvorganges iSd GrEStG bewußt war; es kann der Behörde darin nicht entgegengetreten werden, daß sie im Hinblick auf die Tätigkeit des Beschuldigten als Realitätenvermittler den Verdacht eines derartigen Bewußtseins bejahte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997160418.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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