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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers.
Aus dem beigebrachten Vermögensbekenntnis ergibt sich, daß der Antragsteller als Pflegegeldbezieher und Pensionist ein monatliches Nettoeinkommen in der Höhe von S 18.591,- bezieht.
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B54.1997Dokumentnummer
JFR_10029887_97B00054_01