Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Im Fall des § 176 Abs 5 erster Satz BDG 1979 hat der Antragsteller keinen Anspruch darauf, daß das Dienstverhältnis nur zu einem Zeitpunkt begründet werden darf, mit dem er einverstanden ist. Ebensowenig ist die Zweiteilung der Entscheidung in eine gleichsam dem Grunde nach ausgesprochene Anerkennung der "Umwandlung" des Dienstverhältnisses und eine weitere, zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmende Begründung des konkreten Dienstverhältnisses, die mit der Verpflichtung zum Dienstantritt verbunden ist, zulässig.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997120336.X03Im RIS seit
18.02.2002