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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GGG 1984 §1;Rechtssatz
Es trifft zwar zu, daß die Gebührenpflicht an formale äußere Tatbestände anknüpft, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Die Gerichtsgebühren/5, 2 f). Dies bedeutet aber nicht, daß alle für die Gebührenpflicht maßgeblichen Umstände aus dem zwischen den Streitparteien geschlossenen Vergleich selbst mit "Sicherheit" erkennbar sein müssen.
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996160102.X02Im RIS seit
24.10.2001