RS Vwgh 1998/1/21 96/16/0102

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §1;
GGG 1984 §20;
GGG 1984 TP1;
VwRallg;

Rechtssatz

Es trifft zwar zu, daß die Gebührenpflicht an formale äußere Tatbestände anknüpft, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Die Gerichtsgebühren/5, 2 f). Dies bedeutet aber nicht, daß alle für die Gebührenpflicht maßgeblichen Umstände aus dem zwischen den Streitparteien geschlossenen Vergleich selbst mit "Sicherheit" erkennbar sein müssen.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996160102.X02

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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