RS Vwgh 1998/1/21 97/09/0251

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977;
AuslBG §4 Abs7;

Rechtssatz

Nach dem eindeutigen Inhalt der Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 7 zweiter Satz AuslBG kommt es nicht darauf an, daß der Ausländer "in das inländische Sozialnetz eingebunden ist", sondern ausschließlich darauf, ob dieser Ausländer Anspruch auf im AlVG umschriebene Leistungen (nach diesem Gesetz) hat; nach dem erkennbaren Zweck der Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 7 zweiter Satz AuslBG ist diese Regelung als eine der Entlastung der Arbeitslosenversicherung dienende Maßnahme zu betrachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997090251.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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