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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Ausweisung gemäß §17 Abs1 FremdenG.
Die Beschwerdeführerin würde von ihrem Ehemann getrennt und müßte mit ihrer dreimonatigen Tochter nach Mazedonien ausreisen, ohne dort über eine Unterkunft zu verfügen.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B4952.1996Dokumentnummer
JFR_10029880_96B04952_01