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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §15 Abs1;Rechtssatz
Bei den Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Liegenschaftsanteilen standen, handelt es sich nicht um eine unbewegliche Sache. Eine Bewertung dieser - nach Vorbringen des Abgabepflichtigen - "auf der Liegenschaft lastenden" Verbindlichkeiten mit dem Einheitswert dieser Liegenschaft kommt daher nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996160273.X03Im RIS seit
24.10.2001