RS Vwgh 1998/1/21 96/09/0012

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Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGdBG OÖ 1956 §89 Abs4;
StGdBG OÖ 1956 §97;
VStG §51i;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
VwRallg;

Rechtssatz

Soweit von der belangten Behörde Urkunden, Protokolle und Aktenvermerke mit dem Hinweis darauf, daß allen Beteiligten der Verfahrensstand bekannt sei, nicht gemäß § 89 Abs 4 StGdBG OÖ verlesen wurden, entzieht sich die darauf gegründete Entscheidung mangels Klarstellung der sachverhaltsmäßigen Entscheidungsgrundlage einer nachprüfenden Kontrolle durch den VwGH.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2Sachverhalt Verfahrensmängel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996090012.X01

Im RIS seit

18.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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