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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVG §120 Abs1;Rechtssatz
Der Hinweis in § 48 Abs 1 StVG auf die Möglichkeiten der Einrichtungen der konkreten Anstalten läßt keine Deutung zu, daß damit in zweifelsfreier Weise die Einräumung eines subjektiven Rechtsanspruches des Strafgefangenen auf Berufsausbildung und Berufsfortbildung generell AUSGESCHLOSSEN werden sollte.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997200151.X03Im RIS seit
18.02.2002