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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/07/16 91/06/0237 2Stammrechtssatz
Eine Verpflichtung der Behörde, im Rahmen des Verfahrens zur Erlassung von Flächenwidmungsplänen über Einwendungen der betroffenen Grundeigentümer bescheidmäßig abzusprechen (und eine solche Verpflichtung wäre Voraussetzung dafür, daß eine Säumnis der Verwaltungsbehörde im Sinne des § 73 AVG und deren Geltendmachung im Beschwerdeverfahren nach § 27 VwGG überhaupt in Betracht käme), sieht das Stmk ROG nicht vor.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060259.X01Im RIS seit
25.01.2001