RS Vwgh 1998/1/22 97/06/0259

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Veröffentlicht am 22.01.1998
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Index

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ROG Stmk 1974 §29;
ROG Stmk 1974 §31 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/07/16 91/06/0237 2

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung der Behörde, im Rahmen des Verfahrens zur Erlassung von Flächenwidmungsplänen über Einwendungen der betroffenen Grundeigentümer bescheidmäßig abzusprechen (und eine solche Verpflichtung wäre Voraussetzung dafür, daß eine Säumnis der Verwaltungsbehörde im Sinne des § 73 AVG und deren Geltendmachung im Beschwerdeverfahren nach § 27 VwGG überhaupt in Betracht käme), sieht das Stmk ROG nicht vor.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060259.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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