RS Vwgh 1998/1/22 97/20/0748

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Veröffentlicht am 22.01.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §3;
AsylG 1991 §4;
AVG §58 Abs2;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/25 96/01/0273 3

Stammrechtssatz

War "Sache" des erstinstanzlichen Verfahrens lediglich ein Ausdehnungsantrag nach § 4 AsylG 1991, so liegt im Außerachtlassen von erstmals in der Berufung vorgebrachten Umständen zur Frage der Flüchtlingseigenschaft des Ausdehnungswerbers keine Rechtsverletzung.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997200748.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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