Index
10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerRechtssatz
Abweisung von Verfahrenshilfeanträgen aufgrund der Einkommensverhältnisse des Antragstellers; keine Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts durch die Verfahrenskosten.
Aus den beigebrachten (nicht gänzlich übereinstimmenden) Vermögensbekenntnissen ergibt sich, daß der Antragsteller als Pensionist ein monatliches Nettoeinkommen in der Höhe von S 13.000,-- bis S 14.000,-- bezieht.
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:B2448.1996Dokumentnummer
JFR_10029871_96B02448_01