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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
InteressentenbeiträgeG OÖ 1958;Rechtssatz
Zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Abgabenanspruches und dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruches ist zu unterscheiden. Für die Entstehung des Abgabenanspruches wäre gemäß § 3 OÖ LAO 1996 jener Zeitpunkt maßgeblich, zu dem sich der Tatbestand verwirklicht, "an den die Abgabenvorschrift die Abgabepflicht knüpft". Hinsichtlich des Zeitpunktes des Entstehens des Abgabenanspruches enthalten weder das OÖ InteressentenbeiträgeG noch die zitierte KanalgebührenO Braunau eine ausdrückliche Regelung (in der KanalgebührenO Braunau lautet wohl die Überschrift zu § 3 "Vorschreibung und Fälligkeit", § 3 regelt aber vom Wortlaut her nur die Fälligkeit). Aus § 3 iVm § 7 Abs 1 der KanalgebührenO Braunau kann jedoch geschlossen werden, daß § 3 die Entstehung des Abgabenanspruches regeln sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994170385.X01Im RIS seit
20.11.2000