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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/03/25 92/10/0046 1Stammrechtssatz
Wenn eine Bewilligung ohne Nebenbestimmung (zB Auflage) nicht erteilt werden dürfte und dementsprechend von der Behörde auch nicht erteilt worden wäre, sind die Bewilligung und die mit ihr verbundene Nebenbestimmung als eine untrennbare Einheit zu behandeln, was ihre Bekämpfbarkeit anlangt (Hinweis E 23.12.1993, 92/17/0056). Die Partei ist daher berechtigt, die unter Auflagen erteilte Bewilligung mit einer Beschwerde vor dem VwGH zu bekämpfen (Hinweis E 2.3.1955, 625/53, VwSlg 3672 A/1955).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995100101.X03Im RIS seit
11.07.2001