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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AnerkennungsG 1874 §1;Rechtssatz
Nach Aufhebung des in der Sache ergangenen E des VwGH vom 24.10.1994, 94/10/0087, mit dem der Antrag der Bf, bescheidmäßig festzustellen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Religionsgesellschaft iSd AnerkennungsG vorlägen, zurückgewiesen wurde, durch das E des VfGH vom 4.12.1995, KI-11/94-9, wurde der VwGH zur Entscheidung über die Säumnisbeschwerde wiederum zuständig.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenAnspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996100074.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017