RS Vwgh 1998/1/26 97/17/0361

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Veröffentlicht am 26.01.1998
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

LAO Wr 1962 §188;
ParkometerG Wr 1974 §1a;
ParkometerG Wr 1974 §4;
VStG §31 Abs2;
VStG §44a Z1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;

Rechtssatz

Die Einholung einer Lenkerauskunft ist nicht mehr zulässig, wenn sie infolge Verjährung des zugrundeliegenden Tatbestandes nicht mehr der Strafverfolgung dienen kann und ebensowenig der Abgabeneinhebung, weil der nicht entrichtete Abgabenbetrag unter der Grenze des § 188 Wr LAO (Beträge unter S 50,-- sind nicht mehr einzutreiben) liegt. Die belBeh hat in diesem Zusammenhang festzustellen, wie hoch der verkürzte Abgabenbetrag gewesen wäre, widrigenfalls der Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt wurde (§ 42 Abs 2 Z 3 lit b VwGG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997170361.X03

Im RIS seit

24.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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