RS Vwgh 1998/1/26 97/10/0251

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Veröffentlicht am 26.01.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Auskunftspflicht
10/10 Datenschutz
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
B-VG Art20 Abs3;
DSG 1978 §1 Abs1;
LMG 1975 §36;

Rechtssatz

Eine unter Bezugnahme auf § 36 LMG 1975 begehrte Mitteilung über die Häufigkeit amtlicher Untersuchungen eines bestimmten Produkts kann den Eindruck entstehen lassen, die Untersuchungen seien in der vorgenommenen Anzahl erforderlich (gewesen), um die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Produkts zu gewährleisten. Eine derartige Mitteilung ist daher für sich geeignet, Zweifel an der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Produkts zu wecken, mögen diese in der Sache berechtigt sein oder nicht. Insoweit besteht ein auf die Verhinderung des Entstehens solcher Zweifel gerichtetes, somit iSd § 1 Abs 1 DSG schutzwürdiges Interesse des Betroffenen auf Geheimhaltung dieser Daten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997100251.X05

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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