RS Vwgh 1998/1/27 93/14/0181

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Veröffentlicht am 27.01.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §24 Abs1 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/20 93/14/0007 1 VwSlg 6766 F/1993

Stammrechtssatz

Die Zurechnung von Wirtschaftsgütern ist eine Rechtsfrage. Gegenstand der rechtlichen Beurteilung ist aber der Sachverhalt, den die Abgabenbehörde aufgrund ihrer Beweiswürdigung als erwiesen annimmt. Im Hinblick auf ihre Feststellung, daß die Mutter eines Abgabepflichtigen ihre Geschäftsanteile an einer GmbH (an der auch der abgabenpflichtige Sohn beteiligt ist) lediglich als "Strohmann" treuhändig für ihren Sohn hält, hat die Abgabenbehörde diesen Anteil dem Abgabepflichtigen als Treugeber zu Recht zugerechnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140181.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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