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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Solange die Person, zu der die persönlichen Beziehungen der Kunden bestehen, weiterhin in maßgeblicher Stellung und nach außen wirkend im Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform oder in anderer gesellschaftlicher Position - tätig ist, ist der Kundenstock nicht abnutzbar (Hinweis E 15.9.1993, 91/13/0053).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994140017.X01Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
08.08.2008