RS Vwgh 1998/1/27 93/14/0234

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Veröffentlicht am 27.01.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/15/0072 E 28. Jänner 1982 VwSlg 5650 F/1982 RS 2

Stammrechtssatz

Der Vorsteuerabzug richtet sich bezüglich des Unternehmens des Steuerpflichtigen grundsätzlich nach den Verhältnissen bei Ausführung der Lieferungen oder sonstigen Leistungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140234.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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