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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1 Z2;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen seien, wie im Rahmen der Prüfung auch eindeutig festgestellt und dokumentiert worden sei, für die Gemeinde erbracht worden, wird nicht aufgezeigt, daß das im § 11 Abs 1 Z 2 UStG 1972 für Rechnungen, welche gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 eine der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bilden, normierte Formerfordernis erfüllt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993140234.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011