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10 VerfassungsrechtNorm
VerbotsGLeitsatz
Zurückweisung einer gegen das VerbotsG und seine Anwendung durch die Gerichte gerichteten Eingabe als unzulässig; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Der Einschreiter begehrt die Überprüfung des Verbotsgesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit. Seinem Vorbringen ist entgegenzuhalten, daß es sich bei diesem Gesetz selbst um ein Bundesverfassungsgesetz handelt. Im übrigen wird auf die Entscheidung VfSlg. 13116/1992 verwiesen.
Was das zweite vom Einschreiter gestellte Begehren anlangt, so ist darauf zu verweisen, daß weder Art144 B-VG noch eine andere Verfassungsbestimmung dem Verfassungsgerichtshof die Befugnis einräumt, Gerichten derartige Aufträge zu erteilen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, NationalsozialistengesetzgebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:G28.1997Dokumentnummer
JFR_10029776_97G00028_01