RS Vwgh 1998/1/27 93/14/0181

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Veröffentlicht am 27.01.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23 Abs1;
BAO §24 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/05 89/15/0125 7

Stammrechtssatz

Als "Strohmann" wird im allgemeinen derjenige bezeichnet, der einen (verdeckten) Treuhandauftrag ausführt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140181.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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