RS Vwgh 1998/1/28 97/01/0193

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Veröffentlicht am 28.01.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein längerer Voraufenthalt in Österreich ist als besonders berücksichtigungswürdiger Grund iSd § 10 Abs 3 StbG 1985 anzusehen, weil die vorwiegend aus einem langjährigen Aufenthalt in Österreich ableitbare Integration (wie etwa Beherrschung der deutschen Sprache, Angleichung der Lebensart an inländische Verhältnisse) einen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ganz wesentlich ins Gewicht fallenden Umstand darstellt. Dies ergibt sich nicht nur aus § 10 Abs 1 Z 1 StbG 1985 sondern etwa auch aus § 12 StbG 1985 und § 14 StbG 1985 (hier: 12 Jahre Aufenthalt in Österreich, nach drei Jahren Unterbrechung 7 Jahre Aufenthalt eines 25-jährigen Verleihungswerbers).

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010193.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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