Index
10/10 DatenschutzNorm
AVG §69 Abs1 Z1;Rechtssatz
Von der Behörde sind iSd § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 auch solche von der beschränkten Auskunft umfaßte Verurteilungen zu berücksichtigen, die ihr auf andere Weise als durch Angabe des Verleihungswerbers bekannt geworden sind (Hinweis E 11.11.1997, 96/01/0967).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996010985.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.02.2012