Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §3;Rechtssatz
Eine Notwehrsituation die zum Schußwaffengebrauch berechtigt, besteht auf Seiten einer Person, auf die ein Fahrzeuglenker zufährt, nicht, wenn sie sich durch einen Sprung zur Seite retten kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996010640.X05Im RIS seit
18.02.2002