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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei einer Beschäftigung in einem Mangelberuf (Hinweis E 22.5.1996, 96/01/0087 ua) ist die Annahme des Vorliegens eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs 3 StbG 1985 gerechtfertigt, wenn ein deutlicher Überhang an in einem bestimmten Berufszweig in einer bestimmten Region benötigten Arbeitskräften gegenüber Personen - mit und ohne österreichische Staatsbürgerschaft - die in der Lage sind, diesen Beruf in der betreffenden Region auszuüben, vorliegt, und der Verleihungswerber die für diesen Beruf allenfalls erforderliche Qualifikation erfüllt und den Beruf in der betreffenden Region tatsächlich ausübt. Ob ein Mangelberuf iSd angeführten Kriterien vorliegt, also auch, ob in der betreffenden Region ein Mangel an entsprechenden Facharbeitern gegeben ist, hat die belangte Behörde selbst zu prüfen. Die Einholung einer Stellungnahme des Arbeitsmarktservice stellt dafür ein taugliches Beweismittel dar.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996010834.X01Im RIS seit
18.02.2002