RS Vwgh 1998/1/28 96/01/0834

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Veröffentlicht am 28.01.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §37;
StbG 1985 §10 Abs3;

Rechtssatz

Bei einer Beschäftigung in einem Mangelberuf (Hinweis E 22.5.1996, 96/01/0087 ua) ist die Annahme des Vorliegens eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes für die Verleihung der Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs 3 StbG 1985 gerechtfertigt, wenn ein deutlicher Überhang an in einem bestimmten Berufszweig in einer bestimmten Region benötigten Arbeitskräften gegenüber Personen - mit und ohne österreichische Staatsbürgerschaft - die in der Lage sind, diesen Beruf in der betreffenden Region auszuüben, vorliegt, und der Verleihungswerber die für diesen Beruf allenfalls erforderliche Qualifikation erfüllt und den Beruf in der betreffenden Region tatsächlich ausübt. Ob ein Mangelberuf iSd angeführten Kriterien vorliegt, also auch, ob in der betreffenden Region ein Mangel an entsprechenden Facharbeitern gegeben ist, hat die belangte Behörde selbst zu prüfen. Die Einholung einer Stellungnahme des Arbeitsmarktservice stellt dafür ein taugliches Beweismittel dar.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996010834.X01

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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