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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1;Rechtssatz
Das Gesetz sieht nicht vor, daß eine mit dem Ablauf des jeweiligen Umsatzsteuer-Fälligkeitstages gemäß § 217 Abs 1 BAO eingetretene Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages durch ein später gestelltes Stundungansuchen in Wegfall gebracht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150168.X03Im RIS seit
20.11.2000