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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0233 E 24. September 2003Rechtssatz
Im Fall der Einbringung eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft nach Art III UmgrStG 1991 unter Buchwertfortführung entsteht ein Veräußerungsgewinn, wie er in § 24 EStG 1988 geregelt ist, nicht. § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1988 erfaßt aber ausschließlich Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG 1988. Schon deshalb kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die AbgBeh im konkreten Fall den Gewinn aus der Entnahme von Wirtschaftsgütern nicht als solchen iSd § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1988 angesehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150197.X02Im RIS seit
20.11.2000