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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in AnwBl 1999/1, S 55-58Rechtssatz
Aus § 48 BAO ergibt sich nicht die Verpflichtung Österreichs, unter der Voraussetzung, daß im Ansässigkeitsstaat auf Grund innerstaatlicher Vorschriften keine Steuern von österreichischen Abgabepflichtigen erhoben werden, "automatisch" eine Steuerfreistellungsmaßnahme vorzunehmen. Dies folgt schon aus dem Tatbestandsmerkmal der "Erforderlichkeit".
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995150043.X05Im RIS seit
19.02.2002