RS Vwgh 1998/1/29 95/15/0043

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Veröffentlicht am 29.01.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §48;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1999/1, S 55-58

Rechtssatz

Der auf die Gesetzgebung und Verwaltungspraxis des betreffenden Staates gegründeten Annahme der vom gegenbeteiligten Staat beachteten Gegenseitigkeit steht der Umstand nicht entgegen, daß im Zuge eines Notenwechsels die österreichische Finanzverwaltung eine zeitliche Einschränkung der von ihr zugesagten Entlastungsmaßnahme erklärte.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995150043.X09

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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