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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in AnwBl 1999/1, S 55-58Rechtssatz
Im Zusammenhang mit einer Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen erscheint es sachgerecht, die Ermessensübung bei Vornahme einer unilateralen Entlastungsmaßnahme an der Überlegung zu orientieren, daß nach der üblichen Staatenpraxis beim Abschluß von Doppelbesteuerungsübereinkommen im allgemeinen der Wohnsitzstaat Steuerfreistellung (gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt) bzw Steueranrechnungen zu gewähren hat, wenn eine Zuteilungsregel dem anderen Vertragsstaat die Besteuerungsmöglichkeit einräumt (vgl Art 23A, Art23B OECD-MusterAbk 1977 bzw Art 23 OECD-MusterAbk 1992). Diese Überlegung kann in der Frage der Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei der die Steuerpflicht grundsätzlich an den Ort der Lieferung oder Leistung anknüpfenden Umsatzsteuer nicht in gleicher Weise die Ermessensübung tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995150043.X04Im RIS seit
19.02.2002