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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §48;Beachte
Besprechung in AnwBl 1999/1, S 55-58Rechtssatz
Gem § 3 Abs 13 UStG 1972 unterliegen Leistungen, die von einem in den Niederlanden ansässigen Reiseveranstalter besorgt und in Österreich erbracht werden, der Umsatzsteuerpflicht in Österreich, auch wenn der Reiseveranstalter keine Betriebsstätte in Österreich unterhält. Ebenso unterliegen diese Leistungen der niederländischen Umsatzbesteuerung.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995150043.X03Im RIS seit
19.02.2002