Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der EuropawahlO mangels unmittelbar aktuellen Eingriffs in die Rechte des AntragstellersRechtssatz
Die hier bekämpften gesetzlichen Vorschriften (über die Zusammensetzung der Wahlbehörden, die Unterstützung von Wahlvorschlägen, den Kostenbeitrag sowie die Wählbarkeit) betreffen den Antragsteller als Wähler keinesfalls unmittelbar-aktuell; sie berühren ihn erst in ihren Auswirkungen auf das Ergebnis einer durchgeführten Wahl (zum Europäischen Parlament).
Dem Antragsteller ist es freigestanden, bei einer Wählergruppe die Anfechtung der Wahl zum Europäischen Parlament beim Verfassungsgerichtshof und damit eine Nachprüfung auch jener zugrundeliegenden einfachgesetzlichen Bestimmungen, deren Verfassungswidrigkeit behauptet wird, zu initiieren; zur selbständigen Anfechtung der in Rede stehenden Bestimmungen fehlt ihm aber die Legitimation.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1997:G144.1996Dokumentnummer
JFR_10029776_96G00144_01