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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1991 §5;Rechtssatz
Da die Gefahr der Umgehung von Einwanderungsvorschriften bei BERECHTIGTEN Asylanträgen nicht gegeben ist, verstößt die - in bezug auf die Zulässigkeit der Inlandsantragstellung - unterschiedliche Behandlung von Personen, denen Asyl zuerkannt wurde und die es in der Folge verloren und solchen, die bis zur negativen Beendigung ihres Asylverfahrens vorläufig aufenthaltsberechtigt waren, nicht gegen das bundesverfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung Fremder untereinander. Die gleiche Überlegung kommt auch hinsichtlich der Differenzierung zwischen Personen, die eine Bewilligung gem § 1 Abs 1 AufenthaltsG 1992 hatten und jenen, die nach dem AsylG 1991 vorläufig aufenthaltsberechtigt waren, zum Tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996193577.X01Im RIS seit
02.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009