RS Vwgh 1998/1/30 96/19/2258

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Veröffentlicht am 30.01.1998
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1009;
AVG §71 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für den Umfang der Pflichten eines Geschäftsbesorgers, der den Auftrag übernahm, einem Dritten Auftrag bzw Vollmacht zu erteilen, gelten die Regeln des § 1009 ABGB.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996192258.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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