RS Vwgh 1998/1/30 96/19/3180

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Veröffentlicht am 30.01.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Ein Fremder, der in einem Zeitraum von weniger als drei Jahren dreimal wegen Übertretungen des § 5 StVO (einmal wegen nachgewiesener Alkoholisierung, zweimal wegen Verweigerung des Alkotests) bestraft wurde - Verurteilungen wegen der Verweigerung der Untersuchung der Atemluft wiegen in ihrem Unrechtsgehalt gleich schwer wie das Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand (Hinweis E 14.5.1996, 96/19/0337) -, bildet eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit iSd § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996193180.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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